Ist eine 24-Stunden-Betreuung in Deutschland erlaubt?
Ja, wenn sie rechtskonform organisiert ist: als Anstellung im eigenen Haushalt, als Entsendung durch einen ausländischen Arbeitgeber mit A1-Bescheinigung oder als Zusammenarbeit mit einer tatsächlich selbstständigen Kraft. Nicht erlaubt sind Scheinselbstständigkeit und dauerhafte Arbeitszeiten ohne gesetzliche Ruhezeiten.
Arbeitet die Betreuungskraft wirklich rund um die Uhr?
Nein. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt werktäglich acht Stunden, in Ausnahmen zehn mit Ausgleich, danach gilt eine Ruhezeit von elf Stunden. Wer nachts Betreuung braucht, benötigt eine zweite Kraft, einen Nachtdienst oder Angehörige, die einspringen.
Zahlt die Pflegeversicherung die Betreuungskraft?
Nein. Die Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld oder Pflegesachleistungen an beziehungsweise für die pflegebedürftige Person sowie den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Das Pflegegeld können Sie frei zur Sicherstellung der Versorgung einsetzen, auch für eine Betreuungskraft. Eine direkte Finanzierung der Kraft gibt es nicht.
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung im Monat?
Die Marktpreise liegen meist zwischen rund 2.000 und 3.500 Euro, je nach Modell, Region und Anforderungen. Im Arbeitgebermodell gilt seit 2026 der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde; bei 40 Wochenstunden sind das rund 2.400 Euro Brutto im Monat plus Arbeitgeberanteile, Unterkunft und Verpflegung.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja, teilweise. Nach § 35a EStG lassen sich 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Pflege- und Betreuungsleistungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuer abziehen. Voraussetzung sind Überweisung und Rechnung.
Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege?
Betreuung umfasst Alltagsbegleitung, Haushalt, Gesellschaft und Unterstützung bei Wegen. Grundpflege wie Körperpflege und Mobilisation ist Aufgabe von Pflegefachkräften und Pflegediensten. Medizinische Behandlungspflege dürfen nur entsprechend ausgebildete Fachkräfte übernehmen. Eine Betreuungskraft ersetzt keinen Pflegedienst.
Was ist eine A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung bestätigt, in welchem Land eine entsandte Arbeitskraft sozialversichert ist. Bei Kräften aus EU-Staaten gehört sie vor Beginn der Betreuung in Ihre Unterlagen. Fehlt sie, drohen Nachzahlungen.
Welche Rechtsmodelle gibt es?
Drei: das Vermittlungsmodell mit einer selbstständigen Kraft, das Entsendemodell über einen ausländischen Arbeitgeber und das Arbeitgebermodell, bei dem Sie selbst anstellen. Sie unterscheiden sich bei Vertragspartner, Verwaltungsaufwand und Haftung. Einzelheiten erklärt das Dossier zur 24-Stunden-Betreuung.
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Wenn eine formal selbstständige Kraft faktisch weisungsgebunden in Ihrem Haushalt arbeitet, kann das als Scheinselbstständigkeit gelten. Dann haften Sie unter Umständen für Sozialversicherungsbeiträge. Klare Verträge, feste Aufgaben und echte unternehmerische Freiheit der Kraft reduzieren das Risiko, eine Anstellung schließt es aus.
Wer kümmert sich, wenn die Betreuungskraft krank wird?
Das regelt idealerweise das Ausfallkonzept der Vermittlung oder des Arbeitgebers: eine Vertretungskraft, ein Pool oder eine Rückfallebene durch Angehörige. Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu acht Wochen im Jahr die Kosten einer Ersatzpflege, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege bis 3.539 Euro (Stand 2025).
Darf die Betreuungskraft Medikamente geben?
Das Richten und Verabreichen von Medikamenten ist grundsätzlich Aufgabe der Pflegefachkräfte beziehungsweise der pflegebedürftigen Person selbst. Eine Betreuungskraft kann an die Einnahme erinnern. Klären Sie die Aufgabenverteilung schriftlich und mit dem Pflegedienst.
Brauche ich einen Pflegegrad für die Betreuung?
Nein, die Betreuung ist keine Kassenleistung und setzt keinen Pflegegrad voraus. Ein Pflegegrad ist trotzdem sinnvoll, weil Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag das Budget entlasten. Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse.
Wie finde ich eine seriöse Vermittlung?
Achten Sie auf schriftliche Verträge, eine A1-Bescheinigung bei entsandten Kräften, geregelte Ruhezeiten und freie Tage, ein Ausfallkonzept, transparente Gesamtkosten und einen festen Ansprechpartner. Barzahlung ohne Beleg und pauschale Versprechen ohne schriftliche Aufgabenliste sind Warnzeichen.
Was zählt zur Grundpflege, was nicht?
Zur Grundpflege zählen Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Ausscheidung. Diese Leistungen erbringen Pflegefachkräfte oder, in privater Organisation, geschulte Angehörige. Haushaltsführung, Begleitung und Gesellschaft sind Betreuungsleistungen und können von einer Betreuungskraft übernommen werden.
Wie viele Stunden am Tag darf die Kraft arbeiten?
Werktäglich acht Stunden, in Ausnahmen zehn, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden erfolgt. Danach sind elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit vorgeschrieben.
Was passiert bei einer Zollkontrolle?
Der Zoll prüft bei ausländischen Kräften Arbeitsbedingungen, Mindestlohn und Sozialversicherung. Halten Sie Vertrag, A1-Bescheinigung, Arbeitszeiterfassung und Meldeunterlagen griffbereit. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Nachzahlungen.
Kann die Betreuungskraft bei mir wohnen?
Ja, in den meisten Modellen lebt die Kraft im Haushalt. Wohnraum, Verpflegung und Rückzugsmöglichkeiten gehören dann zu Ihren Pflichten und sollten vertraglich geregelt sein. Klären Sie vorab Erwartungen an Privatsphäre auf beiden Seiten.
Was, wenn die Chemie nicht stimmt?
Vereinbaren Sie vorab eine Probezeit und ein geregeltes Wechselverfahren mit der Vermittlung. Ein gutes Verhältnis zwischen Kraft und pflegebedürftiger Person ist Voraussetzung für das ganze Modell. Bei einer Anstellung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Ist eine Betreuung bei Demenz möglich?
Ja, viele Kräfte sind auf die Begleitung von Menschen mit Demenz eingestellt. Der Betreuungsbedarf ist dann aber oft höher, und nachts kann zusätzliche Unterstützung nötig sein. Besprechen Sie den konkreten Unterstützungsbedarf ehrlich mit der Vermittlung und dem Pflegedienst.
Was sind Alternativen zur 24-Stunden-Betreuung?
Ambulante Pflegedienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege, betreutes Wohnen, Senioren-WGs und Pflegeheime. Welche Kombination passt, hängt vom Unterstützungsbedarf und vom Wunsch der pflegebedürftigen Person ab. Der Vergleich der Wohnformen hilft bei der Einordnung.