Es beginnt meist mit einem Satz am Küchentisch: „Mutter will auf keinen Fall ins Heim, aber allein geht es nicht mehr.“ Dann folgen Telefonate, Preisvergleiche, Vermittlungsportale. Wer in dieser Lage zum ersten Mal recherchiert, trifft auf ein Wort, das viel verspricht und rechtlich wenig bedeutet: 24-Stunden-Betreuung.
Dieses Dossier erklärt, was sich hinter dem Begriff verbirgt, welche Rechtsmodelle es gibt, was die Pflegeversicherung tatsächlich übernimmt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Am Ende steht eine Entscheidungshilfe, die auch die Grenzen des Modells benennt.
Was der Begriff bedeutet, und was er nicht bedeutet
„24-Stunden-Betreuung“ ist ein Marktname, kein Rechtsbegriff. Gemeint ist in der Regel eine Betreuungskraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt oder ihn täglich über viele Stunden begleitet und bei Alltagsdingen unterstützt: aufstehen und zu Bett gehen, Mahlzeiten, Haushalt, Wege, Gesellschaft. Sie ersetzt keinen Pflegedienst.
Diese Unterscheidung ist für alle weiteren Entscheidungen wichtig. Die Grundpflege, also Körperpflege, Ernährung und Mobilisation, gehört zu den Leistungen der Pflegeversicherung und wird von Pflegefachkräften oder Pflegediensten erbracht. Medizinische Behandlungspflege, etwa Wundversorgung oder Injektionen, ist Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachkräften vorbehalten. Eine Betreuungskraft aus einem Vermittlungsmodell darf und soll diese Aufgaben nicht übernehmen. In der Praxis verschwimmen die Grenzen im Alltag oft, doch rechtlich bleiben sie bestehen.
Auch die Arbeitszeitgrenze ist unverhandelbar. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt werktäglich acht Stunden, in Ausnahmen zehn, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums der Schnitt von acht Stunden wieder erreicht wird. Danach sind elf Stunden Ruhezeit Pflicht. Wer also 24 Stunden am Tag betreut werden soll, braucht mehr als eine Person oder eine Kombination aus Betreuungskraft, Angehörigen und Pflegedienst. Ein seriöses Angebot sagt das offen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diese Fragen in einem Gutachten zur rechtskonformen Betreuung in den eigenen vier Wänden umfassend aufbereitet [4].
Drei Wege, die Betreuung rechtssicher zu organisieren
Es gibt im Kern drei legale Konstruktionen. Sie unterscheiden sich in Vertragspartner, Haftung und Verwaltungsaufwand erheblich.
| Modell | Vertragspartner | Ihre Pflichten | Typische Kostenordnung |
|---|---|---|---|
| Vermittlungsmodell | Vermittlungsagentur vermittelt eine selbstständige Betreuungskraft | Vertrag mit der Agentur, gesonderte Vereinbarung mit der Kraft, Prüfung der Selbstständigkeit | Monatspauschalen, üblicherweise im unteren bis mittleren Preissegment |
| Entsendemodell | Ausländischer Arbeitgeber entsendet die angestellte Kraft nach Deutschland | Vertrag mit dem ausländischen Unternehmen, Prüfung der A1-Bescheinigung | Monatspauschalen, meist zwischen rund 2.000 und 3.200 Euro |
| Arbeitgebermodell | Sie selbst stellen die Kraft im Haushalt an | Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Mindestlohn, Arbeitszeiterfassung | Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde (2026) zuzüglich Arbeitgeberanteile, Unterkunft und Verpflegung |
Das Vermittlungsmodell ist am weitesten verbreitet, weil es wenig Verwaltung bedeutet. Sein Schwachpunkt ist die rechtliche Grauzone: Arbeitet die vermittelte Kraft faktisch weisungsgebunden in Ihrem Haushalt, kann das als Scheinselbstständigkeit gewertet werden. Dann haften Sie unter Umständen für Sozialversicherungsbeiträge nach. Wer dieses Risiko ausschließt, wählt die Anstellung oder die Entsendung durch ein Unternehmen, das die A1-Bescheinigung vorlegt. Die A1-Bescheinigung bestätigt, in welchem Land die Kraft sozialversichert ist, und gehört bei entsandten Kräften aus dem EU-Ausland in die Unterlagen, bevor die Betreuung beginnt [5].
Die Frage ist nie nur, was eine Betreuung kostet. Sie lautet: Wer trägt das Risiko, wenn das Modell nicht hält, was der Vertrag verspricht?
Was die Pflegeversicherung übernimmt
Die gesetzliche Pflegeversicherung kennt keine Leistung namens 24-Stunden-Betreuung. Sie finanziert die pflegebedürftige Person, nicht eine bestimmte Kraft. Die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege (Beträge seit 1. Januar 2025):
| Pflegegrad | Pflegegeld (§ 37) | Pflegesachleistung (§ 36) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | bis 796 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | bis 1.497 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | bis 1.859 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | bis 2.299 Euro |
Das Pflegegeld ist für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die flexible Variante: Sie erhalten es als Geldbetrag und stellen damit die Versorgung selbst sicher, zum Beispiel durch Angehörige oder eben durch eine Betreuungskraft. Die Pflegesachleistung wird dagegen direkt mit zugelassenen Pflegediensten abgerechnet. Beide Leistungen lassen sich auch kombinieren.
Hinzu kommen zwei Entlastungsinstrumente, die Familien mit häuslicher Betreuung häufig übersehen. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI) steht allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu und kann unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Und wenn die private Pflegeperson Urlaub macht oder krank wird, übernimmt die Kasse im Rahmen der Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen im Jahr die Kosten einer Ersatzpflege, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro (§§ 39, 42, 42a SGB XI). Wer eine Betreuungskraft beschäftigt, sollte diesen Baustein für Ausfallzeiten fest einplanen [1] [2].
Die ehrliche Kostenrechnung
Die Preise am Markt schwanken stark, weil sie von Region, Qualifikation und Vertragsmodell abhängen. Verlässlich kalkulieren lässt sich das Arbeitgebermodell, denn hier setzt das Gesetz den Rahmen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde [3].
Eine Beispielrechnung für 40 Wochenstunden: 40 Stunden mal 13,90 Euro ergeben 556 Euro pro Woche, auf den Monat umgerechnet (Faktor 4,33) rund 2.408 Euro Brutto. Darauf kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung von grob 20 bis 25 Prozent sowie Kosten für Lohnabrechnung und Unfallversicherung. Mit Unterkunft, Verpflegung und einem kleinen Verwaltungspuffer sind Gesamtkosten von 3.000 bis 3.600 Euro monatlich realistisch. Wer Stunden reduziert oder eine zweite Kraft im Wechsel beschäftigt, rechnet entsprechend anders.
Die Vermittlungs- und Entsendemodelle werben mit Pauschalen, die häufig zwischen rund 2.000 und 3.200 Euro liegen. Die Pauschale deckt üblicherweise das Honorar der Kraft und die Vermittlungsleistung ab, Unterkunft und Verpflegung kommen dazu. Entscheidend ist nicht der günstigste Preis, sondern die Frage, ob Ruhezeiten, Vertretung und Sozialversicherung im Preis enthalten sind oder am Ende doch bei Ihnen landen.
Eine wichtige Entlastung bringt die Steuer. Nach § 35a EStG können 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Pflege- und Betreuungsleistungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Bei einem Jahresaufwand von 20.000 Euro sind das 4.000 Euro Steuerersparnis. Voraussetzung: Sie zahlen per Überweisung und lassen sich Rechnungen geben. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an [6].
Wann das Modell passt: vier Fragen zur Entscheidung
Eine Betreuungskraft im Haushalt ist keine Universallösung. Vier Fragen trennen passende von unpassenden Konstellationen.
Erste Frage: Wie viel Pflege im engeren Sinn ist nötig? Überwiegen Grundpflege und medizinische Versorgung, gehört ein ambulanter Pflegedienst in den Mittelpunkt, die Betreuungskraft ergänzt ihn. Überwiegt der Bedarf an Begleitung, Haushalt und Sicherheit im Alltag, ist das Modell in seinem Element.
Zweite Frage: Was passiert nachts? Wer nachts mehrmals Hilfe braucht, benötigt entweder zwei Kräfte, ein Nachtpflege-Angebot oder Angehörige, die einspringen. Eine einzelne Kraft darf nicht rund um die Uhr in Bereitschaft stehen.
Dritte Frage: Wie viel Nähe verträgt der Haushalt? Die Kraft lebt mit im Haus oder in der Wohnung. Das verändert den Alltag aller Beteiligten. Wer Privatsphäre braucht, sollte das ehrlich prüfen und Wohn- und Rückzugsräume vorab besprechen.
Vierte Frage: Was passiert bei Ausfall? Krankheit, Urlaub, Kündigung. Ein Ausfallkonzept mit Vertretungspool, Verhinderungspflege oder Angehörigenplan gehört vor Vertragsunterschrift auf den Tisch.
Wer alle vier Fragen beantworten kann, hat eine belastbare Grundlage. Für viele Familien ist die ehrliche Erkenntnis am Ende eine Kombination: Betreuungskraft für den Alltag, Pflegedienst für die Fachpflege, Angehörige für die Lücken, Verhinderungspflege für die Ausfälle.
So finden Sie eine seriöse Vermittlung
Der Markt ist groß, transparent ist er nicht. Diese Liste hilft, unseriöse Angebote auszusortieren.
Prüfliste für das Vermittlungsgespräch
- Schriftlicher Vertrag mit allen Leistungen, Kosten und Kündigungsfristen liegt vor, bevor Sie etwas unterschreiben.
- Bei entsandten Kräften: aktuelle A1-Bescheinigung vor Beginn der Betreuung vorlegen lassen.
- Arbeitszeiten, Ruhezeiten und freie Tage sind konkret benannt, nicht nur als Formel erwähnt.
- Das Ausfallkonzept regelt Krankheit und Urlaub: Wer kommt, was kostet die Vertretung?
- Aufgabenliste für die Kraft ist schriftlich vereinbart und trennt Betreuung von Pflege.
- Sprachkenntnisse und Erwartungen an Gespräche, Einkäufe und Wege sind besprochen.
- Probezeit und ein geregeltes Verfahren für den Fall, dass die Chemie nicht stimmt.
- Kosten stehen vollständig im Vertrag: Pauschale, Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Vermittlungsgebühr.
- Zahlungen laufen per Überweisung gegen Rechnung, damit die Steuerermäßigung nach § 35a EStG greift.
- Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner ist dauerhaft erreichbar, auch nach Vertragsschluss.
Grenzen und Alternativen
Die 24-Stunden-Betreuung ist eine Option unter mehreren. Tagespflege entlastet stundenweise und fördert soziale Kontakte. Die Kurzzeitpflege überbrückt Krisen und Zeiten nach Krankenhausaufenthalten. Ambulante Pflegedienste bringen Fachlichkeit ins Haus. Und wer grundsätzlich über die Wohnform nachdenkt, findet in unserem Vergleich der Wohnformen im Alter eine Gegenüberstellung von Haushaltsgemeinschaft, Servicewohnen und Heim.
Am Ende entscheidet nicht der Preis und nicht die Werbung, sondern die Frage, welche Kombination den Alltag der pflegebedürftigen Person würdig, sicher und möglichst selbstbestimmt macht. Ein gutes Modell lässt sich daran erkennen, dass es diese Frage ernst nimmt.




