Pflege im Alter kostet oft mehr, als viele Familien erwarten. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt feste Beträge, deckt aber nicht die vollen Kosten. Wer heute zwischen fünfzig und sechzig ist, steht deshalb vor einer doppelten Frage: Wie groß ist die Lücke wirklich, und mit welchem Instrument lässt sie sich sinnvoll schließen? Dieser Ratgeber ordnet die Kassenleistungen ein, benennt die Eigenanteile mit aktuellen Zahlen und stellt die gängigen Wege der privaten Vorsorge gegenüber.

Was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und ausdrücklich eine Teilkostenversicherung. Das bedeutet: Sie zahlt pauschale Beträge, die sich nach dem Pflegegrad richten, nicht die tatsächlichen Rechnungen [4]. Die wichtigsten Leistungen bei häuslicher und stationärer Pflege im Überblick:

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, monatlich (Beträge nach §§ 36, 37, 43 SGB XI, Stand 1. Januar 2025)
LeistungPflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld (§ 37)347 Euro599 Euro800 Euro990 Euro
Pflegesachleistung (§ 36)bis 796 Eurobis 1.497 Eurobis 1.859 Eurobis 2.299 Euro
Vollstationäre Pflege (§ 43)805 Euro1.319 Euro1.855 Euro2.096 Euro

Das Pflegegeld ist die flexible Variante für die häusliche Pflege: Die pflegebedürftige Person erhält den Betrag und stellt damit die Versorgung selbst sicher, häufig durch Angehörige. Die Pflegesachleistung wird dagegen direkt mit zugelassenen Pflegediensten abgerechnet. Im Heim übernimmt die Kasse die pflegebedingten Aufwendungen in der genannten Höhe; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten gehören nicht dazu [1].

Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 sieht das Gesetz bei vollstationärer Pflege einen Zuschuss von 131 Euro im Monat vor. Bei häuslicher Pflege kommt für alle Pflegegrade der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat hinzu, der für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden kann (§ 45b SGB XI) [1].

Die Lücke: Was im Pflegeheim selbst zu zahlen bleibt

Der Unterschied zwischen Kassenleistung und Heimrechnung ist der Eigenanteil. Er fällt jeden Monat an, oft über Jahre. Der Verband der Ersatzkassen hat zum 1. Juli 2026 die bundesweiten Durchschnittswerte veröffentlicht: Bewohnerinnen und Bewohner zahlen im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, 256 Euro mehr als im Vorjahr [3].

Der Betrag setzt sich aus drei Bausteinen zusammen. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für pflegerische Versorgung und Ausbildungskosten liegt bei 1.775 Euro, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei 1.068 Euro, die Investitionskosten bei 521 Euro im Monat. Den stärksten Anstieg verzeichnet der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, der im Vergleich zum Vorjahr um mehr als zwölf Prozent gestiegen ist [3].

Diese Zahlen sind Bundesdurchschnitte. Zwischen den Bundesländern und zwischen einzelnen Einrichtungen bestehen große Unterschiede. Wer die Lücke für die eigene Familie berechnet, sollte deshalb die konkrete Einrichtung in der eigenen Region zugrunde legen. Die Größenordnung bleibt dieselbe: Auf eine Kassenleistung von 2.096 Euro im Monat bei Pflegegrad 5 kann ein Eigenanteil von mehreren tausend Euro kommen [1] [3].

Die Pflegeversicherung sichert das Existenzminimum ab, nicht den vollen Heimpreis. Der Rest ist eine Rechnung, die irgendjemand bezahlen muss.

Drei Wege der privaten Vorsorge

Wer die Lücke nicht aus laufendem Einkommen oder Vermögen tragen möchte, kann sie versichern. Drei Instrumente prägen den Markt.

Das Pflegetagegeld zahlt bei festgestellter Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten Geldbetrag, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Der Betrag steht zur freien Verfügung. Der Vorteil ist die Planbarkeit, der Nachteil, dass die Inflation die Kaufkraft des vereinbarten Betrags über die Jahre mindert. Dynamische Tarife mit steigenden Leistungen mildern diesen Effekt, kosten aber mehr Beitrag.

Die Pflegekostenversicherung erstattet einen vereinbarten Anteil der nachgewiesenen Pflegekosten, häufig 80 bis 100 Prozent des verbleibenden Eigenanteils. Sie orientiert sich enger an der tatsächlichen Lücke, ist dafür in der Regel teurer und an Belege gebunden.

Der Pflege-Bahr ist die staatlich geförderte Variante. Er ist günstig und ohne Gesundheitsprüfung zu bekommen, leistet aber nur einen begrenzten Zuschuss. Die drei Wege schließen sich nicht aus; viele Versicherer kombinieren sie in Tarifen.

Der staatlich geförderte Pflege-Bahr im Detail

Der Pflege-Bahr ist eine besondere Form der Pflegezusatzversicherung mit gesetzlich geregelten Bedingungen. Wer mindestens 10 Euro im Monat einzahlt, erhält eine Zulage von 5 Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr [2].

Der Staat setzt dafür strenge Spielregeln. Das Versicherungsunternehmen muss allen Antragstellern einen Vertrag anbieten und auf Risikoprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse verzichten. Die Wartezeit darf höchstens fünf Jahre betragen. Im Gegenzug ist die Leistung gedeckelt: Der Tarif muss bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro im Monat auszahlen, darf aber nicht mehr leisten als die gesetzlichen Beträge des jeweiligen Pflegegrads [2].

Das macht den Pflege-Bahr zu einer schlanken Ergänzung, nicht zu einer vollständigen Absicherung. Wer einen Eigenanteil von 3.364 Euro im Monat abdecken möchte, schließt diese Lücke mit 600 Euro nicht. Der Pflege-Bahr ist deshalb vor allem für Menschen interessant, die wegen Vorerkrankungen keinen anderen Tarif bekommen oder die nur eine kleine Ergänzung suchen [2] [3].

Gesundheitsprüfung und Wartezeiten

Bei Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung entscheidet die Gesundheitsprüfung über Annahme und Preis. Wer Vorerkrankungen angibt, kann Risikozuschläge erhalten oder abgelehnt werden. Je jünger und gesünder der Eintritt, desto günstiger der Beitrag. Das spricht dafür, sich mit dem Thema zu befassen, bevor erste Diagnosen vorliegen.

Wartezeiten sind der zweite Knackpunkt. In den ersten Jahren nach Vertragsschluss leisten viele Tarife noch nicht in voller Höhe, um Missbrauch zu verhindern. Beim Pflege-Bahr ist die Wartezeit auf höchstens fünf Jahre begrenzt [2]. Wer eine Pflegebedürftigkeit bereits absehen kann, sollte das im Beratungsgespräch offen ansprechen.

Ein Tarifvergleich lohnt sich, weil sich Beiträge und Bedingungen zwischen den Anbietern deutlich unterscheiden. Unabhängige Vergleiche und die Beratung der Verbraucherzentralen helfen, die Angebote einzuordnen. Eine Anlageempfehlung im Einzelfall kann dieser Artikel nicht ersetzen.

Checkliste für den Abschluss

Wer eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, sollte die folgenden Punkte vor der Unterschrift klären.

So prüfen Sie einen Pflegevorsorge-Tarif

  1. Leistungshöhe: Reicht der vereinbarte Betrag, um die Lücke zum Eigenanteil spürbar zu verkleinern?
  2. Dynamik: Steigt die Leistung mit, oder bleibt der Betrag über Jahrzehnte gleich?
  3. Gesundheitsfragen: Sind alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet?
  4. Wartezeiten: Ab wann leistet der Tarif in voller Höhe?
  5. Beitragssicherheit: Können Sie den Beitrag auch im Ruhestand dauerhaft tragen?
  6. Kombination: Lässt sich Pflegetagegeld mit einer Pflegekostenversicherung sinnvoll verbinden?
  7. Kündigung und Wechsel: Welche Fristen gelten, und was passiert mit den Beiträgen?

Die gesetzliche Pflegeversicherung bleibt die Basis jeder Versorgung bei Pflegebedürftigkeit. Die private Vorsorge ergänzt sie dort, wo die Kassenleistung endet und die eigene Rechnung beginnt. Wer die Lücke kennt und die Instrumente nüchtern vergleicht, trifft eine Entscheidung, die zum eigenen Budget und zur eigenen Gesundheitssituation passt.