Über kaum ein Thema kursieren so viele Halbwahrheiten wie über die Rente. Vier Aussagen tauchen in Gesprächen und im Internet immer wieder auf. Dieser Faktencheck prüft sie gegen das Gesetz und die Angaben der Deutschen Rentenversicherung.

Behauptung 1: „Mit 63 abschlagsfrei in Rente“

Die Behauptung lautet, man könne mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. Der Befund: Kommt darauf an. Abschlagsfrei mit 63 geht nur, wer mindestens 45 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung erfüllt und vor dem 1. Januar 1953 geboren ist. Für jüngere Jahrgänge hebt das Gesetz das Eintrittsalter in Zweimonatsschritten an: Der Jahrgang 1953 erreicht die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren und 2 Monaten, der Jahrgang 1958 mit 64 Jahren, der Jahrgang 1963 mit 64 Jahren und 10 Monaten. Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren [1].

Die Einordnung: „Rente mit 63“ ist ein politischer Begriff, kein Rechtsbegriff. Das Gesetz unterscheidet zwei Gruppen. Die Altersrente für langjährig Versicherte verlangt 35 Jahre Wartezeit und ist regulär erst mit 67 Jahren erreichbar, vorzeitig ab 63 mit Abschlägen. Die abschlagsfreie Variante ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit [1].

Behauptung 2: „Die Grundrente bekommt jeder Geringverdiener“

Die Behauptung lautet, die Grundrente stehe jedem zu, der wenig verdient hat. Der Befund: Nein. Der Grundrentenzuschlag setzt mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten voraus und unterliegt einer Einkommensprüfung. Wer weniger Jahre gesammelt hat, bekommt nichts. Wer Einkommen oberhalb bestimmter Freibeträge hat, bekommt einen gekürzten oder gar keinen Zuschlag [3] [4].

Die Einordnung: Die umgangssprachliche Grundrente ist kein pauschaler Betrag, sondern ein Zuschlag zu den Entgeltpunkten der Rente. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet ihn für höchstens 35 Grundrentenjahre und prüft von sich aus, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Antrag ist nicht nötig. Bei der Einkommensprüfung bleibt nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung ein monatliches Einkommen bis 1.492 Euro für Alleinstehende unberücksichtigt, bei Paaren bis 2.327 Euro, jeweils Stand 2026 [4].

Behauptung 3: „Früher in Rente lohnt nie“

Die Behauptung lautet, ein früherer Rentenbeginn lohne sich wegen der Abschläge nie. Der Befund: Nein. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor dem maßgeblichen Rentenalter beginnt, höchstens 14,4 Prozent bei 48 Monaten vorzeitigem Bezug. Ob sich das lohnt, ist eine Rechenfrage aus Abschlag, Lebenserwartung und Liquiditätsbedarf [2].

Die Einordnung: Ein Rechenbeispiel. Wer eine Rente von 1.500 Euro zwei Jahre, also 24 Monate, vorzeitig bezieht, erhält dauerhaft 7,2 Prozent weniger: 1.392 Euro statt 1.500 Euro (Rechenbeispiel). Der Abschlag gilt für die gesamte Bezugszeit und wird nicht zurückerstattet. Wer die Rente lange bezieht, verliert über die Jahre mehr als jemand, der nur kurz Rente erhält. Ein pauschales „lohnt nie“ ist deshalb falsch, ein pauschales „lohnt immer“ aber ebenso [2].

Behauptung 4: „Die Rente ist steuerfrei“

Die Behauptung lautet, die gesetzliche Rente sei steuerfrei. Der Befund: Nein. Wer im Jahr 2026 erstmals Rente bezieht, muss 84 Prozent der Rente versteuern. Der Besteuerungsanteil liegt für den Rentenbeginn 2026 bei 84 Prozent, der dauerhaft steuerfreie Rentenfreibetrag bei 16 Prozent [5].

Die Einordnung: Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen und vom Grundfreibetrag ab. Viele Menschen mit kleiner Rente zahlen keine Einkommensteuer, obwohl ein Teil ihrer Rente steuerpflichtig ist. Der Besteuerungsanteil steigt für spätere Rentenjahrgänge weiter an und erreicht nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung für Rentenbeginn ab 2058 den Wert von 100 Prozent [5].

Die vier Behauptungen im Überblick, Stand 2026
BehauptungBefund
„Mit 63 abschlagsfrei in Rente“Kommt darauf an: nur mit 45 Jahren Wartezeit und vor allem für Jahrgänge vor 1953
„Die Grundrente bekommt jeder Geringverdiener“Nein: mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten und Einkommensprüfung
„Früher in Rente lohnt nie“Nein: Abschlag 0,3 Prozent pro Monat, eine Frage der Gesamtrechnung
„Die Rente ist steuerfrei“Nein: Besteuerungsanteil 84 Prozent bei Rentenbeginn 2026

Die vier Behauptungen zeigen ein Muster: Jede enthält einen wahren Kern, aber keine gilt ohne Einschränkung. Wer seinen Rentenbeginn plant, sollte die persönlichen Versicherungsjahre, das eigene Eintrittsalter und den Steueranteil kennen statt sich auf Schlagworte zu verlassen. Die Deutsche Rentenversicherung weist den individuellen Versicherungsverlauf und die persönlichen Rentenzeiten aus.