Für viele Menschen ist das eigene Haus der größte Vermögenswert, und zugleich der am wenigsten flüssige. Im Alter stellt sich die Frage, was damit geschehen soll: weiter bewohnen, vermieten, verkaufen oder an die nächste Generation weitergeben. Dieser Überblick ordnet die Optionen ein, rechnet die Kosten nach und benennt die Risiken, die in der Werbung gern verschwiegen werden.

Die Optionen im Überblick

Fünf Wege stehen grundsätzlich offen. Die Immobilie lässt sich behalten und weiter bewohnen, sie lässt sich vermieten, sie lässt sich komplett verkaufen, sie lässt sich teilweise verkaufen oder verrenten, und sie lässt sich vererben. Manche Wege lassen sich kombinieren, etwa Nießbrauch und Schenkung.

Jede Option bedeutet eine andere Verteilung von Liquidität, Risiko und Kontrolle. Wer verkauft, gewinnt Geld und verliert die Kontrolle über das Objekt. Wer behält, behält die Kontrolle, aber auch die Pflichten. Die richtige Entscheidung hängt von der Lebenssituation, der Familiensituation und dem übrigen Einkommen ab.

Behalten: Instandhaltung und Rücklagen

Wer die Immobilie behält, wohnt weiter in den eigenen Wänden und behält die volle Kontrolle. Das Vermögen bleibt gebunden, steht aber für die nächste Generation bereit. Gegen das Behalten sprechen die laufenden Kosten: Instandhaltung, Reparaturen, Versicherungen, Grundsteuer und je nach Alter des Hauses auch energetische Modernisierung.

Diese Kosten sind keine Randnotiz. Ein älteres Haus verlangt regelmäßig Investitionen, von der Heizung über das Dach bis zur Fassade. Wer sie aufschiebt, mindert den Wert. Wer sie stemmt, braucht Rücklagen. Die Frage ist deshalb, ob das Haus bewohnbar bleibt und ob das übrige Einkommen die laufenden Kosten dauerhaft trägt.

Hinzu kommt die Frage, ob das Haus im Alter noch zu den eigenen Bedürfnissen passt. Treppen, schmale Türen und ein Bad mit hoher Wanne werden dann zur Hürde. Wer bleiben möchte, muss unter Umständen umbauen und Barrieren abbauen. Was dabei förderfähig ist und welche Maßnahmen sich lohnen, beschreibt der Ratgeber zum barrierefreien Umbauen. Behalten bedeutet deshalb oft nicht einfach weitermachen wie bisher, sondern eine bewusste Entscheidung für den Erhalt des Hauses.

Vermieten: Mieteinnahmen gegen Verantwortung

Wer auszieht, kann die Immobilie vermieten und erzielt Mieteinnahmen. Das Vermögen bleibt erhalten und trägt zugleich zum Einkommen bei. Die Kehrseite: Vermieten bedeutet Verwaltung, Mietrecht, Leerstandsrisiko und weiterhin die Pflicht zur Instandhaltung. Wer selbst nicht mehr vor Ort ist, braucht eine Verwaltung, und die kostet.

Mieteinnahmen sind steuerpflichtig, im Gegenzug lassen sich Abschreibungen und Erhaltungsaufwand absetzen. Für viele Menschen im Alter ist Vermieten vor allem dann sinnvoll, wenn die Immobilie gut in Schuss ist und eine Verwaltung die Arbeit übernimmt. Andernfalls wird aus dem Haus schnell eine zweite Aufgabe.

Vermieten greift auch in die Erbschaftsplanung ein: Eine vermietete Immobilie lässt sich anders übertragen als eine selbst genutzte, und die Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim greift bei einer Vermietung nicht. Wer vermietet, sollte deshalb zugleich klären, was mit der Immobilie im Erbfall geschehen soll, statt beide Fragen getrennt zu behandeln.

Verkaufen und anlegen

Der komplette Verkauf macht das gebundene Vermögen flüssig. Der Erlös steht für den Lebensunterhalt, für die Pflege oder für andere Wohnformen zur Verfügung. Der Preis dafür ist der Verlust der Immobilie und ihres Wohnwerts. Wer verkauft und zur Miete wohnt, tauscht Eigentum gegen laufende Kosten und Abhängigkeit vom Mietmarkt.

Ob sich das rechnet, ist eine Frage der individuellen Rechnung. Der Verkauf kann steuerliche Folgen haben, die vorab mit einer Steuerberatung geklärt werden sollten. Was mit dem Erlös geschieht, ist eine Anlageentscheidung, die dieser Text nicht trifft. Er hält nur fest: Verkaufen schafft Liquidität, aber keine Garantie, dass das Geld am Ende ausreicht.

Ein Rechenbeispiel zur Orientierung: Eine Immobilie wird für 400.000 Euro verkauft. Nach Abzug der Verkaufsnebenkosten, etwa für Makler, Energieausweis und gegebenenfalls anfallende Steuern, bleibt ein Erlös, der je nach Ausgestaltung deutlich unter dem Kaufpreis liegen kann. Wer diesen Betrag zum Lebensunterhalt einsetzen will, rechnet gegen, wie viele Jahre er reicht und ob danach noch Einkommen aus Rente und Vermögen zur Verfügung steht (Rechenbeispiel, ohne konkrete Anlageannahme). Entscheidend ist nicht der Verkaufspreis, sondern der Betrag, der nach Kosten und Steuern tatsächlich verfügbar bleibt.

Teilverkauf: Schnelles Geld mit Haken

Der Teilverkauf wirbt mit einer einfachen Idee: Sie verkaufen zum Beispiel 20 Prozent Ihrer Immobilie, bekommen schnell Geld und behalten 80 Prozent. Die Verbraucherzentralen sehen darin vor allem Fallstricke [1].

Erstens verlangen die Anbieter ein monatliches Nutzungsentgelt, eine Art Miete für den verkauften Anteil. Zweitens tragen Sie die Instandhaltung in der Regel vollständig allein. Drittens werden beim späteren Komplettverkauf weitere Entgelte fällig, etwa ein Durchführungsentgelt von rund 3,3 Prozent des Verkaufspreises oder ein Mindesterlösanteil für den Anbieter [1].

Ein Rechenbeispiel aus dem Ratgeber der Verbraucherzentrale: Bei einer Immobilie mit einem Wert von 500.000 Euro und einem Teilverkauf von 20 Prozent werden 100.000 Euro ausgezahlt. Dafür fällt ein Nutzungsentgelt von mindestens 4,99 Prozent des Auszahlungsbetrags an, also 416 Euro im Monat, wenn es für zehn Jahre festgeschrieben ist. Nach zehn Jahren sind mindestens 50.000 Euro an Nutzungsentgelt zusammengekommen, und dem Anbieter gehört weiterhin ein Fünftel der Immobilie (Rechenbeispiel, Quelle: Verbraucherzentrale, Stand Januar 2026) [1].

Die Verbraucherzentralen rechnen vor, dass ein Immobilienkredit bei guter Bonität deutlich günstiger ist: Die Darlehenszinsen lagen im Januar 2026 bei etwa 3,3 Prozent im Jahr, während das Nutzungsentgelt um die 5 Prozent des Auszahlungsbetrags beträgt [1]. Wer Liquidität braucht, sollte deshalb zuerst einen Kredit prüfen.

Ein weiterer Vergleich hilft bei der Einordnung: Das Nutzungsentgelt lässt sich auch an der ortsüblichen Miete messen. Bei einer Mietrendite von 3 Prozent würde eine Wohnung im Wert von 100.000 Euro monatlich 250 Euro Kaltmiete einbringen. Ein Nutzungsentgelt von rund 5 Prozent liegt also deutlich über dem, was eine vergleichbare Miete kosten würde, und der Eigentümer trägt die Instandhaltung noch obendrauf [1].

Der Teilverkauf verspricht schnelles Geld und kostet langfristig ein Vielfaches davon: Nutzungsentgelt, Gebühren und Instandhaltung addieren sich, während ein Kredit oft günstiger ist.

Leibrente und Immobilienverrentung

Die Leibrente ist das Gegenmodell zum Teilverkauf. Sie verkaufen die Immobilie vollständig und erhalten dafür eine lebenslange Rente sowie in der Regel ein Wohnrecht bis zum Lebensende. Sie geben das Eigentum auf, bleiben aber wohnen [2].

Die Umkehrhypothek funktioniert anders: Sie bleiben Eigentümer und beleihen die Immobilie. Zu Lebzeiten sind im Idealfall weder Zins noch Tilgung fällig, erst beim Verkauf oder nach dem Tod wird das Darlehen getilgt. Die Auszahlung ist steuerfrei [2].

Beide Modelle haben Nachteile. Sie sind relativ teuer, weil Zinsen und Gebühren zusammenkommen. Die Immobilie dient als Sicherheit und kann nicht anderweitig belastet werden. Die Erbmasse schrumpft: Die Erben erhalten eine Immobilie mit Schulden. Und die Instandhaltung bleibt bei Ihnen [2].

Der Unterschied liegt in der Sicherheit des Wohnens. Bei der Leibrente ist das Wohnrecht bis zum Lebensende Teil des Vertrags, dafür geben Sie das Eigentum auf. Bei der Umkehrhypothek bleiben Sie Eigentümer, aber ob Sie tatsächlich bis ans Lebensende wohnen bleiben können, ist je nach Vertrag nicht sicher [2]. Wer ein solches Modell erwägt, lässt sich vorab schriftlich bestätigen, was beim Auszug, bei Pflegebedarf und im Todesfall gilt.

Ein Rechenbeispiel aus der Verbraucherzentrale zur Umkehrhypothek: Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 Euro nimmt der Anbieter einen Risikoabschlag von 50 Prozent vor, es stehen also höchstens 150.000 Euro als Darlehen zur Verfügung. Der ausgezahlte Betrag liegt unter dieser Grenze (Rechenbeispiel, fiktiv, zur Veranschaulichung der Funktionsweise) [2].

Am Markt gibt es nur wenige Angebote, und die Konditionen unterscheiden sich stark. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, jedes Angebot im Detail zu vergleichen und die Gesamtkosten über die erwartete Laufzeit zu rechnen [3].

Nießbrauch und Vererben

Wer die Immobilie in der Familie halten will, kann sie schon zu Lebzeiten übertragen und sich den Nießbrauch vorbehalten. Der Nießbrauch sichert das Recht, die Immobilie weiter zu bewohnen oder die Miete zu beziehen, auch wenn das Eigentum bereits übergegangen ist.

Beim Vererben gelten die Freibeträge des Erbschaftsteuerrechts. Der Ehegatte hat einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, Enkel von 200.000 Euro [4]. Das selbst genutzte Familienheim bleibt für den überlebenden Ehegatten in der Regel erbschaftsteuerfrei. Bei Kindern gilt die Befreiung nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern und nur bei Selbstnutzung [5].

Die Steuerbefreiung für das Familienheim fällt rückwirkend weg, wenn die Wohnung innerhalb von zehn Jahren nicht mehr selbst bewohnt wird, es sei denn, zwingende Gründe wie eine Pflegebedürftigkeit verhindern die Selbstnutzung. Wer das Haus später verkaufen oder vermieten möchte, kennt diese Frist. Für die Einzelheiten der Erbschaftsteuer und der Steuerklassen lohnt der Blick in den Ratgeber zur Erbschaftsteuer.

Ob behalten, verkaufen oder vererben, am Anfang steht immer dieselbe Rechnung: Welche Liquidität brauchen Sie im Alltag, welche Pflichten können Sie tragen, und wer soll am Ende profitieren?

Entscheidungshilfe im Vergleich

Die Optionen im Vergleich, Stand 2026
OptionLiquiditätKontrolle und WohnrechtWesentliche Kosten und Risiken
Behaltenkeine, Vermögen bleibt gebundenvolle Kontrolle und WohnrechtInstandhaltung, Modernisierung, laufende Kosten
VermietenMieteinnahmenEigentum bleibt, aber kein WohnrechtVerwaltung, Leerstand, Instandhaltung
Verkaufenhoch, Erlös sofort verfügbarkeine, Eigentum geht verlorenVerlust des Wohnwerts, steuerliche Einzelfragen
Teilverkaufmittel, Teil des Werts sofortWohnrecht bleibt, aber Miteigentum des AnbietersNutzungsentgelt, Gebühren, Instandhaltung allein [1]
Leibrentelaufende RenteWohnrecht, aber kein Eigentumteure Konditionen, Erbmasse schrumpft [2]
Vererbenkeine zu Lebzeitenvolle Kontrolle zu LebzeitenErbschaftsteuer nach Freibeträgen [4]

Vor der Entscheidung prüfen

  1. Eigenen Liquiditätsbedarf für die nächsten Jahre schätzen.
  2. Instandhaltungs- und Modernisierungsstau des Hauses erfassen.
  3. Wohnwunsch klären: weiter wohnen, verkleinern oder umziehen?
  4. Bei Bedarf zuerst einen Kredit prüfen, bevor ein Teilverkauf unterschrieben wird.
  5. Gesamtkosten jeder Option über die erwartete Laufzeit vergleichen.
  6. Erbschaftsteuerliche Folgen mit den Freibeträgen überschlagen.
  7. Unabhängige Beratung einholen, bevor ein Vertrag geschlossen wird.

Die Immobilie im Alter ist kein Entweder-oder. Wer den eigenen Bedarf an Liquidität, Wohnen und Weitergabe kennt und die Kosten jeder Option nüchtern rechnet, trifft eine Entscheidung, die zur Lebenssituation passt. Für die steuerliche und rechtliche Gestaltung im Einzelfall sind Steuerberatung und Notariat die richtigen Ansprechpartner.