Eine Senioren-WG ist mehr als eine Zweckgemeinschaft und weniger als ein Heim: ein eigenes Zimmer, eine gemeinsame Küche und ein Alltag, den sich die Bewohnenden teilen. Für viele ist sie die Antwort auf zwei Wünsche, die im Alter oft zusammenkommen: selbstständig bleiben und nicht allein sein.

Die Idee klingt einfach, die Umsetzung braucht Sorgfalt. Denn hinter dem Begriff Senioren-WG stehen sehr unterschiedliche Modelle, Verträge und Kosten. Wer sie kennt, gründet mit klaren Regeln statt mit vagen Hoffnungen.

Drei Modelle im Vergleich

Die Verbraucherzentrale unterscheidet im Kern zwei Organisationsformen, die sich um eine dritte, die ambulant betreute Wohngruppe, ergänzen lassen [1].

Die drei Modelle der Senioren-WG (Stand August 2026)
ModellOrganisationBetreuungWer entscheidet
Selbstorganisierte WGdie Bewohnenden gründen und verwalten selbstkeine feste Präsenzkraft nötig, Hilfe wird selbst organisiertdie Gruppe, einvernehmlich
Trägergebundene WGein Anbieter gründet und leitet die WGPräsenzkraft tagsüber für Organisation, Betreuung und Haushaltder Träger, im Rahmen der Verträge
Ambulant betreute WGBewohnende oder Träger, Versorgung über einen PflegedienstPräsenzkraft plus ambulanter Pflegedienstje nach Trägerschaft, Pflege frei wählbar

Die selbstorganisierte WG passt zu Menschen, die mitbestimmen wollen und Angehörige haben, die ihre Interessen vertreten können, falls es nötig wird [1]. Die trägergebundene WG entlastet von Verwaltung und Personalsuche, dafür geben Sie Entscheidungen über Einzug und Alltag teilweise ab. Die ambulant betreute WG ist die Form für Menschen mit Pflegebedarf: Sie verbindet die gemeinsame Wohnung mit der Versorgung durch einen Pflegedienst und öffnet den Zugang zu den besonderen Leistungen der Pflegeversicherung [1].

Die rechtliche Struktur: Verträge und Gemeinschaftsvereinbarung

Eine WG lebt von mehreren Verträgen, die sorgfältig getrennt werden sollten. Der Mietvertrag regelt das eigene Zimmer und die gemeinsamen Räume; üblich ist, dass jede Person einzeln mit dem Vermieter abschließt, möglich ist auch ein Vertrag der gesamten Gemeinschaft [1]. Der Vertrag mit der Präsenzkraft beschreibt deren Aufgaben: Alltag organisieren, betreuen, im Haushalt unterstützen [1]. Bei Pflegebedarf kommt ein Vertrag mit einem frei gewählten Pflegedienst hinzu [1].

Die Gemeinschaftsvereinbarung hält fest, was die Gruppe zusammenhält: Wer putzt wann, wie werden Kosten geteilt, wie läuft ein Auszug, was geschieht, wenn jemand mehr Hilfe braucht. In der selbstorganisierten WG ist diese Vereinbarung das zentrale Dokument, weil keine Heimaufsicht und kein Träger die Regeln vorgibt [1].

Für die Rechtslage kommt es auf die Vertragsgestaltung an. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) schützt Menschen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen [2]. Auf eine WG ist es anwendbar, wenn im Vertrag über das Wohnen ein bestimmter Pflegedienst benannt ist, der mit Pflege und Betreuung beauftragt werden soll [2]. In der rein selbstorganisierten WG ohne solche Kopplung gilt es in der Regel nicht. Diese Unterscheidung hat Folgen für Kündigungsfristen und Entgelterhöhungen, deshalb lohnt sich eine Beratung vor der Gründung.

Was eine Senioren-WG kostet

Die Kosten setzen sich aus drei bis vier Blöcken zusammen: der Miete für das Zimmer, den Gemeinschaftskosten für Lebensmittel und Haushaltsführung, der Vergütung der Präsenzkraft und gegebenenfalls den Pflegekosten [1]. Einen pauschalen Marktpreis gibt es nicht, weil die Miete regional stark schwankt und der Umfang der Betreuung frei vereinbart wird. Bei Pflege-Wohngemeinschaften liegen die Gesamtkosten nach Einschätzung der Verbraucherzentrale meist in der Größenordnung eines Pflegeheimplatzes [1].

Für pflegebedürftige Mitglieder einer ambulant betreuten Wohngruppe hält die Pflegeversicherung zwei Bausteine bereit. Der Wohngruppenzuschlag beträgt 224 Euro monatlich und ist zweckgebunden für die Präsenzkraft (Stand 2025) [1]. Für die Gründung oder Beteiligung an einer Pflege-WG gibt es einmalig bis 2.613 Euro pro Person, begrenzt auf höchstens 10.452 Euro je Wohngemeinschaft (Stand 2025) [1]. Beide Leistungen werden in der Praxis nicht immer reibungslos bewilligt; die Verbraucherzentrale rät, die Voraussetzungen im Vertrag ausdrücklich zu regeln [1].

Wohngeld und weitere Unterstützung

Reicht das Einkommen nicht, können mehrere Stellen einspringen. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu Miete oder Belastung für Haushalte mit geringem Einkommen [3]. Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch haben, berechnet der Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums für Ihren Einzelfall [4]. Pauschale Beträge lassen sich nicht seriös nennen, weil Haushaltsgröße, Einkommen und Miete die Höhe bestimmen.

Bei Pflegebedarf kommen die Leistungen der Pflegeversicherung hinzu: Pflegegeld oder Pflegesachleistung, der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (seit 1. Januar 2025) und bei Umbaumaßnahmen bis 4.180 Euro je Maßnahme, in der Gemeinschaft bis 16.720 Euro (Stand 2025) [1]. Wer trotzdem nicht auskommt, kann vor dem Einzug mit dem Sozialamt klären, ob es Kosten übernimmt [1].

Mitbewohner finden: Wege und Informationsstellen

Die Suche nach Mitbewohnenden gelingt über mehrere Wege, die sich kombinieren lassen. Als neutrale Anlaufstelle für gemeinschaftliche Wohnprojekte nennt sich das Forum Gemeinschaftliches Wohnen e. V., eine Bundesvereinigung mit regionalen Beratungsstellen [5]. Daneben helfen Wohnberatungsstellen der Kommunen und der Länder, die zu gemeinschaftlichen Wohnformen beraten. Mitbewohnerbörsen im Internet sind ein weiterer Weg; sie sind jedoch gewerbliche Plattformen, deren Angebote Sie wie jeden Vertragspartner prüfen sollten. Eine Empfehlung für einen einzelnen Anbieter spricht dekumo bewusst nicht aus.

Sinnvoller als eine schnelle Zusage ist ein langsames Kennenlernen: mehrere Treffen, eine Probezeit, ein offenes Gespräch über Gewohnheiten, Ruhezeiten und Geld. Wer hier gründlich ist, erspart sich später die meisten Konflikte.

Gründung: Schritt für Schritt

Checkliste für die WG-Gründung

  1. Modell wählen: selbstorganisiert, trägergebunden oder ambulant betreut, passend zum Pflegebedarf der Gruppe.
  2. Geeignete Wohnung finden: eigene Zimmer, gemeinsame Küche und Wohnraum, barrierearmer Zugang, gute Lage.
  3. Mietverträge einzeln oder gemeinschaftlich schließen und Kündigungsfristen klar festlegen.
  4. Aufgaben und Vergütung der Präsenzkraft schriftlich vereinbaren, bei Pflegebedarf Pflegedienst frei wählen.
  5. Gemeinschaftsvereinbarung aufsetzen: Haushalt, Kostenverteilung, Auszug, Entscheidungswege.
  6. Kostenrechnung erstellen: Miete, Gemeinschaftskosten, Betreuung, Pflege, Rücklage.
  7. Fördermittel prüfen: Wohngeld, Wohngruppenzuschlag, Anschubfinanzierung, Wohnumfeldverbesserung.
  8. Mitbewohnende über mehrere Treffen und eine Probezeit kennenlernen.

Eine Senioren-WG ist kein Projekt für einen Nachmittag, aber auch kein Wagnis ohne Netz. Wer die Modelle kennt, die Verträge sauber trennt und die Gruppe mit Zeit zusammenführt, gewinnt eine Wohnform, die Selbstständigkeit und Nähe unter einem Dach verbindet. Wie sich die WG in die anderen Wohnformen einfügt, zeigt der Vergleich Wohnen im Alter.